Zutritt
unter 18 Jahren
 

Wegen der neuen gesetzlichen Bestimmungen
bezüglich der Kontrollen und Einbehaltung von Pfand (Ausweise)
von Unter-18-Jährigen bei öffentlichen Veranstaltungen
und dem damit verbundenen Aufwand und Problemen
 hat sich das Faschingskomitee mit Bedauern entschlossen, dass

KEIN ZUTRITT UNTER 18 JAHREN

mehr beim Waldenburger Fasching möglich ist.

Es erfolgen am Eingang Ausweiskontrollen!
Wer kein entsprechendes Dokument vorzeigen kann,
kann der Zugang verwehrt werden.


 

Auch Unter-18-Jährigen in Begleitung ihrer Eltern oder
anderen direkten Erziehungsberechtigen
ist der Zutritt zum
Waldenburger Fasching untersagt.

Denn auch hier ist es uns wegen Gerichtsurteilen nicht mehr erlaubt,
Pfand (Ausweise) an der Kasse einzubehalten.
Und nichts garantiert uns so, dass die Eltern ihre Kinder auch mit
nach Hause nehmen, wenn sie die Halle verlassen.

Würden allerdings Jugendliche unter 18 Jahren nach 0 Uhr
in der Halle angetroffen werden, haften wir als Veranstalter -
und müssten empfindliche Geldbußen zahlen, die künftige
Faschingsveranstaltungen unmöglich machen würden.

Deshalb bitten wir um Verständnis für diese Entscheidung.